Unsere Leistungen im Überblick

  • Persönlich

  • Transparent
  • Fair

Verwaltung Wohnungseigentum

Wir verwalten und betreuen Ihr Wohnungseigentum nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung aller Verwaltungsbelange ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Einsicht in alle Unterlagen ist daher jederzeit möglich.

Aufgrund unseres zentralen Standortes ist es uns möglich, regelmäßige und bei Bedarf sehr kurzfristige Begehungen am Standort der Liegenschaft durchzuführen. Kurze Reaktionszeiten sind uns wichtig.

Allgemeine Verwaltung

  • nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den – von der Bundesinnung der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder – erlassenen Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung.

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden

  • Führung des – mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden – Schriftverkehrs

  • Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbesorger

  • Regelmäßige Begehungen und Kontrolle der Anlagen

  • Hausversammlungen entsprechend den Vorgaben des WEG 2002

  • Durchführung von Beschlussfassungen

  • Transparente Abwicklung aller Belange und jederzeitige Einsicht in die Unterlagen

Kaufmännische Verwaltung

  • Führung der Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und gesetzlichen Vorschriften

  • Führung eines eigenen Bankkontos für die Eigentümergemeinschaft

  • Erstellung einer übersichtlichen Betriebskostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres

  • Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen, laufende Kostenkontrolle und Führung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens.

  • Erstellung einer Jahresvorausschau

  • Verfassung und Abgabe sämtlicher – mit der Liegenschaft verbundenen – Steuererklärungen

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

  • Erstellung von Abrechnungen für verbrauchsabhängige Kosten (zB. Heizkosten, Kaltwasser)

Technische Verwaltung

  • Veranlassung notwendiger Reparatur- u. Erhaltungsarbeiten

  • Erfassung von Schäden am Gebäude und Information an die Eigentümer

  • Abwicklung von Versicherungsschäden

  • mögliche Optimierung von Betriebskosten durch technische Verbesserungen

  • bei Vergabe größerer Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der ordentlichen Verwaltung und bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, sowie bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen und Verbesserungen etc., gebührt dem Verwalter eine Vergütung von 5% des Erfordernisses.

Verwaltung Mietobjekte

Wir verwalten und betreuen Mietzinsobjekte, Subverwaltungen oder erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung. Wir vereinbaren gemeinsam den Leistungskatalog für Ihren individuellen Bedarf.

Allgemeine Verwaltung

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses (Mieteranliegen, Beschwerdemanagement, usw.)

  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen (inkl. Schlüsselbestellungen)

  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung

  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte

  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen

  • Die Vermietung von Bestandsobjekten wird in Kooperation mit Maklerbüros durchgeführt (vom Eigentümer zu benennen)

  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Kaufmännische Verwaltung

  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen.

  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen

  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis

  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters

  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen.

  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer

  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

  • Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer

  • Aufstellung der jährlichen Mieteingänge für Ihren Steuerberater

  • Vergebührung von Mietverträgen inklusive Einhebung der Vertragsgebühr sowie deren Abführung an das Finanzamt

Technische Verwaltung

  • Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbesorger

  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung

  • Organisation, Vergabe und Überwachung von notwendigen Reparaturen

  • Laufende Überwachung des technischen Gebäudezustandes

  • Organisation und Beauftragung bzgl. Ausstellung von Energieausweisen

  • Mittelfristige Instandhaltungsplanung

  • bei Vergabe größerer Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der ordentlichen Verwaltung und bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, sowie bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen und Verbesserungen etc., gebührt dem Verwalter eine Vergütung von 5% des Erfordernisses.

Subverwaltungen

Gerne sind wir auch für Sie da, wenn Sie die Angelegenheit für die Vermietung von einzelnen Wohnungen in professionelle Hände legen wollen.

Allgemeine Verwaltung

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses (Mieteranliegen, Beschwerdemanagement, usw.)

  • Evidenzhaltung von Mietvertragsablaufdaten sowie von Bankgarantien (Kaution).

  • Übergabe und Übernahme des Objekts bei Mieterwechsel inklusive Erstellung eines Übergabe- bzw. Mängelprotokolls

  • Die Durchführung einer Neuvermietung erfolgt über ein Maklerbüro Ihrer Wahl bzw. die Weitergabe der erforderlichen Informationen an den Makler. Vermietungen werden in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt.

  • Verwaltung der Schlüssel des Objektes

  • Bearbeitung und Weiterleitung der Korrespondenz an den Eigentümer

Kaufmännische Verwaltung

  • Bezahlung der Betriebskosten an die Hausverwaltung

  • Inkasso der Miete samt Betriebskosten und Umsatzsteuer

  • Indexierung von Hauptmietzinsen

  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis

  • Vergebührung von Mietverträgen inklusive Einhebung der Vertragsgebühr sowie deren Abführung an das Finanzamt

  • Durchführung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Übermittlung der entsprechenden Daten an den Steuerberater.

  • Monatliche Überweisung des Hauptmietzinses an den Eigentümer mittels Dauerauftrag

  • Erstellung einer Eigentümerabrechnung bis 30.6. des Folgejahres bzw. lt. Mietvertrag

  • Führung eines separaten Bankkontos

  • Empfang der Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung und Weiterverrechnung an den Mieter

  • Fristgerechte Zahlung der Betriebskosten und Rücklagen an die Hausverwaltung

Technische Verwaltung

  • Organisation, Vergabe und Überwachung von notwendigen Reparaturen

  • bei Vergabe größerer Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der ordentlichen Verwaltung und bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, sowie bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen und Verbesserungen etc., gebührt dem Verwalter eine Vergütung von 5% des Erfordernisses.